Massnahmen verlängert und verschärft
Weil die Ansteckungszahlen auf hohem Niveau stagnieren und durch neue Virusvarianten ein rascher Wiederanstieg droht, beschliesst der Bundesrat weitere Massnahmen. Sie treten am Montag, 18. Januar 2021 in Kraft.
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Weil die Ansteckungszahlen auf hohem Niveau stagnieren und durch neue Virusvarianten ein rascher Wiederanstieg droht, beschliesst der Bundesrat weitere Massnahmen. Sie treten am Montag, 18. Januar 2021 in Kraft.
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz hat der Bundesrat darüber informiert, dass er die aktuellen Massnahmen bis Ende Februar verlängern möchte. Ebenfalls stehen weitere Verschärfungen im Raum. Der Bundesrat wird nächsten Mittwoch - nach Konsultation der Kantone - definitiv entscheiden und im Anschluss informieren.
Bereits beschlossen ist, dass es für die einzelnen Kantone keine Ausnahmen mehr geben wird.
Ab dem 22. Dezember 2020 werden Restaurants, Freizeitbetriebe, Museen und Bibliotheken geschlossen. Die Anzahl Personen in Einkaufsläden wird weiter eingeschränkt und ist abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. Die neuen Massnahmen sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Ab dem 12. Dezember 2020 bis voraussichtlich 22. Januar 2021 müssen in der gesamten Schweiz alle Restaurants, Bars und Läden zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Zudem bleiben die Läden – auch diejenigen in den Zentren des öffentlichen Verkehrs (Bahnhöfe und Flughäfen) sowie die Tankstellenshops auch an Sonn- und allgemeinen Feiertagen geschlossen. Von dieser Regelung ausgenommen sind einzig Apotheken.
In der Stadt Zürich dürfen die Ladengeschäfte am 2. Januar 2021 offenhalten, da der Berchtoldstag gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz nicht zu den öffentlichen Ruhetagen zählt.
Um die Sicherheit zu erhöhen, gelten für grössere Läden neu 10 m2 pro Kundin oder Kunde statt deren 4 m2 wie bisher. In kleineren Geschäften mit bis zu 30 m2 Fläche gelten 5 m2 pro Kundin oder Kunde.