Der neueste Stand in der Stadt Zürich
Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich hält Sie auf dem Laufenden.
Covid-19 in der Schweiz – hier finden Sie die neuesten Entwicklungen der Lage sowie Links zu relevanten Informationen
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Die Regierung des Kantons geht präventiv gegen eine weitere Zunahme der Corona-Fälle vor. Neu gilt zum Beispiel die Maskenpflicht für alle Innenräume von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten.
Am 31. August 2020 wird die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung aufgehoben. Ab dem 1. September 2020 gelten für die Kurzarbeit wieder die regulären Bestimmungen.
Dies bedeutet insbesondere, dass ab dem 1. September 2020
• wieder eine Voranmeldefrist von 10 Tagen gilt,
• die Kurzarbeit in der Voranmeldung detailliert begründet werden muss (nur Verweis auf COVID-19 ist nicht ausreichend).
Soll Kurzarbeit ab dem 1. September weiterhin beantragt werden, muss die Voranmeldung demnach bis spätestens am 21. August 2020 erfolgt sein.
Für verschiedene Branchen ist es nach wie vor schwierig bis unmöglich, wieder dem normalen Tagesgeschäft nachzugehen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung verlängert.
Sowohl die Street Parade vom 8. August als auch das Knabenschiessen vom 12. bis 14. September 2020 – beide Veranstaltungen sind abgesagt! Die City Vereinigung Zürich empfiehlt allen Geschäften die bereits kommunizierten Öffnungszeiten:
Samstag, 8. August 2020, offen bis 18.00 Uhr
Montag, 14. September 2020, offen bis 20.00 Uhr