Aktuell.

Eintrag vom 23.02.24

Städtische Tourismusquartiere

Im Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hat die City Vereinigung Zürich eine umfassende Stellungnahme eingereicht. Darin appellieren wir an den Bundesrat, den aktuellen Revisionsentwurf massgeblich anzupassen und die städtischen Tourismusquartiere liberaler zu gestalten. In seiner aktuellen Form wird dieser den Bedürfnissen der Stadt Zürich nicht gerecht.

Attraktive Tourismusquartiere für alle Touristen

Ein zentrales Anliegen unserer Stellungnahme ist war die Überarbeitung der Definition städtischer Tourismusquartiere gemäß Artikel 25a der Verordnung 2. Die derzeitigen Kriterien, insbesondere der starre Fokus auf den Anteil ausländischer Gäste und Hotellogiernächte, halten wir für falsch, weil sich der Tourismus nicht nur auf ausländische Gäste in Hotels beschränkt.

Neben der Definition der Tourismusquartiere bemängelt die City Vereinigung Zürich die ungeeigneten Unterscheidungen, die der Bundesrat innerhalb der Tourismusquartiere zu machen gedenkt. Insbesondere stört uns das Vorhaben des Bundesrates, Artikel 4 Absatz 2 sowie Artikel 12 Absatz 1bis nur auf Verkaufsgeschäfte anzuwenden, welche der «Befriedigung spezifischer Bedürfnisse von Touristen» (Absatz 1) oder den «Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs» (Absatz 2) dienen.

Aus unserer Sicht sind diese Formulierungen zu eng. Sie berücksichtigen einzig den internationalen Touristen, der sich bei seiner Reise an einer Bucket-List orientiert und einem stereotypisierten touristischen Kaufverhalten entspricht. Diesen imaginären Touristen – der einzig die bekannten Wahrzeichen von Zürich besichtigt und sich im Anschluss daran Schokolade und ein Schweizer Taschenmesser kauft – gibt es jedoch nicht.

Wir haben den Bundesrat in unserer Stellungnahme deswegen dazu aufgefordert, die vielfältigen Bedürfnisse aller Touristengruppen in seiner Revision angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere der Einbezug des Tagestourismus halten wir für essenziell, da dieser bislang oft vernachlässigt wurde, obwohl er ein grosses wirtschaftliches Potenzial für die entsprechenden Geschäfte birgt.

Wir hoffen, den Bundesrat mit unserer Stellungnahme dazu angeregt haben, den aktuellen Revisionsentwurf nochmals zu überdenken. Wir sind davon überzeugt, dass die Revision in ihrer aktuellen Form ihr Ziel verfehlt und dadurch nicht nur wirtschaftliches Potenzial verschenkt sondern auch ein Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung ignoriert werden würde. Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesrat unsere Argumentation nachvollziehen kann und dass wir möglicherweise Aspekte aufzeigen konnten, die in den bisherigen Überlegungen keine Beachtung fanden. In jedem Fall erwarten wir die weiteren Entwicklung mit Spannung.