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Eintrag vom 18.09.26

Trottoir-Parkierung: Entscheid erschwert die Erreichbarkeit der Innenstadt

Der Zürcher Bezirksrat hat entschieden, dass Gewerbelieferanten, Spitex-Fahrzeuge und weitere Dienste nicht auf dem Trottoir parkieren dürfen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig – für zahlreiche Betriebe in der Stadt Zürich wirft er aber bereits heute wichtige Fragen zur Zufahrt, zur Versorgung und zu den Rahmenbedingungen des innerstädtischen Gewerbes auf.

Trottoir-Parkierung: Entscheid erschwert die Erreichbarkeit der Innenstadt

Entscheid schafft neue Unsicherheit

Mit der neuen Parkkartenverordnung sollte Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ermöglicht werden, für ihre Arbeit auf dem Trottoir zu parkieren. Die Vorlage wurde im vergangenen Jahr von der Zürcher Stimmbevölkerung angenommen. Der Bezirksrat kommt nun zum Schluss, dass eine solche Nutzung des Fussgängerbereichs gegen Bundesrecht verstösst.

Auslöser des Verfahrens war ein Rekurs des Fussgängervereins Zürich, von Fussverkehr Schweiz sowie des Blinden- und Sehbehindertenverbands. Im Entscheid wird festgehalten, dass das Trottoir ausschliesslich den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten sei. Der Schutzraum für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden dürfe nicht durch Vorschriften eingeschränkt werden, die eine Nutzung durch Motorfahrzeuge erlauben.

Die City Vereinigung Zürich nimmt diese Argumentation ernst. Eine attraktive Innenstadt braucht sichere und hindernisfreie Wege. Gleichzeitig muss sie für jene erreichbar und funktionsfähig bleiben, die täglich Waren liefern, Reparaturen ausführen, Menschen pflegen oder Dienstleistungen erbringen.

Innenstadt braucht funktionierende Logistik

Für Handwerksbetriebe, Lieferanten, Spitex und weitere Dienste ist die Zufahrt kein nebensächliches Detail. Sie ist Teil ihrer täglichen Arbeit. Gerade in der Innenstadt stehen geeignete Umschlag- und Parkmöglichkeiten jedoch nicht immer dort zur Verfügung, wo sie benötigt werden. Werden bestehende Sonderregelungen aufgehoben, ohne praktikable Alternativen bereitzustellen, kann dies Abläufe verlängern, Kosten erhöhen und den Zugang zu Betrieben, Wohnungen und Dienstleistungen erschweren.

Das betrifft nicht nur die Unternehmen selbst. Detailhandel, Gastronomie, Hotellerie und innerstädtische Dienstleistungsbetriebe sind auf eine verlässliche Versorgung angewiesen. Kundinnen und Kunden erwarten zudem, dass Reparaturen, Pflegeleistungen und Lieferungen in der Stadt unkompliziert möglich bleiben. Eine lebendige Innenstadt funktioniert nur, wenn Fussverkehr, Gewerbe und notwendige Dienstleistungen zusammengedacht werden.

Die City Vereinigung Zürich setzt sich deshalb für Rahmenbedingungen ein, die Sicherheit und Zugänglichkeit verbinden. Der Schutz des Trottoirs darf nicht dazu führen, dass Gewerbebetriebe faktisch keinen verlässlichen Zugang mehr zu ihren Kundinnen und Kunden haben. Gleichzeitig braucht es klare Regeln, damit Fussgängerbereiche tatsächlich frei und sicher bleiben.

Praktikable Lösungen statt zusätzlicher Hürden

Noch ist offen, ob der Entscheid weitergezogen wird. Der Stadtzürcher Gewerbeverband und die städtische FDP fordern einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht; das Sicherheitsdepartement prüft diesen Schritt. Ebenso ist noch nicht geklärt, ob das Urteil weitere Teile der Parkkartenverordnung betrifft.

Aus Sicht der City Vereinigung Zürich braucht es nun rasch Klarheit. Sollte die bisherige Regelung nicht bestehen können, muss die Stadt aufzeigen, wie Lieferungen, Handwerksarbeiten, Pflegeeinsätze und weitere notwendige Dienstleistungen künftig zuverlässig organisiert werden können. Zusätzliche Einschränkungen ohne funktionierende Alternativen verschlechtern die Erreichbarkeit und belasten insbesondere jene Betriebe, die täglich zur Versorgung und zur Lebendigkeit der Innenstadt beitragen.

Die Innenstadt der Zukunft ist gut erreichbar, sicher und belebt. Dafür braucht es eine Verkehrs- und Parkierungspolitik mit Augenmass, die den öffentlichen Raum aufwertet, ohne das innerstädtische Gewerbe von seinen Kundinnen und Kunden sowie von seiner täglichen Arbeit abzuschneiden.