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Eintrag vom 26.02.24

Städtische Tourismuszonen als Chance für die Zürcher Innenstadt

Mit seiner am 22. November in die Vernehmlassung gegeben Verordnungsrevision will der Bundesrat in gewissen Quartieren bestimmter Schweizer Städte bewilligungsbefreite Sonntagsarbeit innerhalb von städtischen Tourismuszonen ermöglichen. Dadurch will der Bund den Tourismus in den Städten gegenüber den Bergregionen stärken. In der aktuellen Form kann der vorliegende Revisionsentwurf dieses Ziel jedoch nur teilweise erreichen.

Städtische Tourismuszonen als Chance für die Zürcher Innenstadt

Am 22. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Revision von Artikel 25a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) in die Vernehmlassung gegeben und damit einen ersten, längst überfälligen Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Schweizer Innenstädte für den internationalen Tourismus unternommen. Unter die neue Bestimmung sollen gemäss Bund jedoch nur Städte mit mehr als 60’000 Einwohnerinnen und Einwohner und einem Anteil ausländischer Gäste an den gesamten Hotellogiernächten von mindestens 50 Prozent fallen. Zudem soll die neue Bestimmung das Verkaufssortiment auf ein Angebot einschränken, welches auf die «spezifischen Bedürfnissen» und die «Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs» ausgerichtet sind. 

Die City Vereinigung Zürich begrüsst, dass sich der Bund der wichtigen Frage nach den städtischen Tourismuszonen annimmt. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die tatsächlichen Anliegen der Tourismusbranche vom Bund nicht gänzlich verstanden wurden. Die Belebung einer Innenstadt kann nur dann gelingen, wenn unterschiedlichen Bedürfnissen durch vielfältige Angebote entsprochen werden kann. Dafür braucht es Einkaufsstrassen und Ladenpassagen an attraktiven Zentrumslagen, die in ihrer Gesamtheit am Sonntag öffnen können. Eine Regelung, nach welcher ausschliesslich der internationale Luxustourismus von städtischen Tourismuszonen profitiert, lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir ganzheitliche Lösungen. 

Unser Engagement für eine ganzheitliche Lösung

Im Rahmen des ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens setzen wir uns deswegen mit Nachdruck für eine lösungsorientierte Neuregelung städtischer Tourismuszonen ein. Lösungsorientiert bedeutet für uns, dass mit der Revision der Verordnung die Attraktivität des Schweizer Städtetourismus insgesamt gesteigert werden muss. Das beinhaltet auch den Tagestourismus, der von der Politik bis anhin vernachlässigt wurde, für das hiesige Gewerbe aber grosses wirtschaftliches Potenzial birgt.

So unternahm die Schweizer Wohnbevölkerung gemäss dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2021 im Schnitt 10,5 Reisen ohne Übernachtungen, ein Grossteil davon innerhalb der Schweiz und an den Wochenenden, insbesondere auch an Sonntagen. Dabei liegt auf der Hand, dass sich die Bedürfnisse von Tagestouristen in vielen Belangen von jenen internationaler Touristen unterscheiden – sie besuchen unterschiedliche Quartiere und gehen anderen Aktivitäten nach. Auch diese Gruppe verspürt das Bedürfnis nach einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen.

Ein weiteres Problem des vorliegenden Revisionsentwurfs des Bundesrates liegt darin, dass die Regelung in ihrer aktuellen Form viel zu starr ist und keinerlei Spielraum für die Diversität der Schweizer Tourismusbranche zulässt. Dabei unterscheidet sich die Ausgangslage verschiedener Schweizer Städte signifikant voneinander. Die Kantone sind bestens mit den Bedürfnissen der lokalen Tourismusbranche vertraut und können beurteilen, welche Quartiere einer Stadt als Tourismuszonen zu definieren sind. Von Bern aus ist diese Klassifizierung hingegen schwierig vorzunehmen und dadurch zwangsläufig fehleranfällig. Um gute Lösungen für die verschiedenen Städte erreichen zu können, brauchen die Kantone daher mehr Gestaltungsfreiheit als sie ihnen der Bund aktuell einräumen will.

Insgesamt begrüssen wir es, dass sich der Bund der Idee städtischer Tourismuszonen geöffnet hat. Bis eine zufriedenstellende rechtliche Regelung gefunden wird, bedarf es jedoch noch einiger Anpassungen. Im Austausch mit anderen wichtigen Verbänden hat die City Vereinigung Zürich festgestellt, dass auch Vertreter anderer Städte im aktuellen Revisionsentwurf noch einiges an Verbesserungspotenzial sehen. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben viele dieser Verbände genauso wie die City Vereinigung Zürich eine Stellungnahme zum Revisionsentwurf des Bundesrats verfasst. Wir erwarten, dass diese Stellungnahmen dem Bundesrat eine neue Perspektive auf die Frage nach den rechtlichen Regelungen städtischer Tourismuszonen eröffnet und hoffen, dass der Bundesrat durch diese Stellungnahmen zu einer Anpassung des vorliegenden Revisionsentwurfs bewegt werden kann. Damit würde er zeigen, dass er es mit der Steigerung der Attraktivität des Schweizer Städtetourismus und der Gleichstellung der Städte gegenüber den Bergregionen ernst meint.